Der Landkreis Rosenheim hat heute in einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben, dass der „Regionaler Hotspot-Lockdown“ zum 07.12.21 außer Kraft gesetzt werden.
https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/?findTab=#covid-19-allgemeinverfuegung
Somit ist der erste Schritt Richtung wideraufnahme des Sports für unseren Verein getan. Leider haben wir noch kein Schreiben der Gemeinde oder des Landkreises bezüglich der Freigabe der Sporthallen erhalten. Somit ist ein Sportbetrieb vorerst nur Outdoor möglich. Sobald dieses Schreiben vorliegt, werden Trainer und Verein darüber informiert
Grundsätzlich gelten für den Sport durch die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, bis einschl. 15.12.2021, folgende Regeln
Genauere Informationen kann man direkt beim BLSV unter https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/12/Handlungsempfehlungen.pdf erhalten.
Fest steht allerdings, dass ab morgen unsere Göttinger Alm ihre Pforten wieder eröffnen wird. Unsere Wirte würden sich sehr über ihren Besuch freuen.
Dieses Motto hat der BLSV noch einmal zusammengefasst und auf folgender Website veröffentlicht.
https://www.blsv.de/wirgegencorona
Dort gibt es nun auch umfängliche Informationen rund ums Thema Impfen und Ansprechpartner für alle diejenigen, die noch Fragen und Bedenken haben.
Update:
Der Landkreis Rosenheim hat nun eine Bekanntmachung (https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/?findTab=#covid-19-allgemeinverfuegung) heraus gegeben und die Maßnahmen während des Lockdowns zusammengefasst: https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/?findTab=#covid-19-ueberblick-corona-regelungen
Der Landkreis hat heute die 7-Tagesinzidenz von 1000 Überschritten : https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/#covid-19-aktuelle-fallzahlen
Somit muss im Landkreis ab morgen der Amateur Sportbetrieb vorerst wieder eingestellt werden.
Offizielle Benachrichtigungen vom Markt Bruckmühl, Landratsamt Rosenheim und BLSV stehen derzeit noch aus, werden aber hier ergänzt, sobald uns diese zur Verfügung stehen.
Sobald der Sport wieder hochfährt und wir wieder mit dem Training starten können, werden sich die Trainer mit ihren Gruppen in Verbindung setzen!
Wir wünschen allen eine Gesunde Zeit und freuen uns darauf, wenn diese schwierige Zeit überstanden ist!
Quellen:
FAQ des Landes Bayern bezüglich der neuen Maßnahmen: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14
Quelle: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sug/sport/gutschein_bild_sportverein_entwurf.jpg |
Die Landesregierung hat für alle Grundschulkinder dieses Jahr die Initiative "Mach mit!" ins Leben gerufen. Nebenstehender Flyer wurde in allen Klassen in Bayern verteilt. Wenn dieser bei einer Neuanmeldung eines teilnehmenden vereins abgegeben wird, übernimmt das Land den Mitgliedsbeitrag (bis zu 30 €). |
Update:
Ein weiteres Schreiben vom BLSV vom 17.11.2021 mit einer Stellungnahme zur derzeitigen Lage https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/2021-11-17_Schreiben-an-Vereine.pdf
am Dienstag 9.11.2021 hat der BLSV noch einmal ein Schreiben an die Vereine herausgegeben: https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/2021-11-09_Schreiben-an-Vereine.pdf, welches das Thema noch einmal auffasst:
Novellierung der 14. BayIfSMV: Aufgrund der weiter stark steigenden Corona-Zahlen hat die Bayerische Staatsregierung die Coronaregelungen für die Stufen „Gelb“ und „Rot“ definiert.
Achtung: Seit dem 9.11.21 gilt in ganz Bayern die Coronastufe „Rot“
Änderungen beim Sportbetrieb.
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde anfang November geändert und ist am 5. November in Kraft getreten. Die nun geltenden Regelungen für den Sport in Bayern haben wir für euch aufgeführt. Der BLSV hat auf Seiner Homepage einen Leitfaden veröffentlich und diesen wie folgt dargestellt:Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie auf der Corona-Landingpage unter www.blsv.de/coronavirus.
SOMIT GILT DERZEIT IN ROSENHEIM DIE ROTE STUFE UND SPORT AUSÜBUNG IN INNENRÄUMEN IST NUR MIT 2G ZULÄSSIG
Aktuelle Regelungen - Landratsamt Rosenheim
Die Änderungen der 14. Infektionschutzmaßnameverordnung können beim Landratsamt Rosenheim unter folgendem Link aufgerufen werden https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/#covid-19-corona-hotspot-regelungenDie 14. BayIfSMV ist nach Veröffentlichung auf folgender Plattform einsehbar: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/
Aktuelle rechtliche Regelungen
- 2021 Nr. 615 Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) - PDF-Fassung
- Landratsamt Rosenheim https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/
Weitere Infoseiten
Hinweise zum aktuellen Corona-Geschehen finden Sie auf den Corona Homepages